Artikel 1: Allgemeines
Artikel 2: Angebote und Offerten
Artikel 3: Vertragsabschluss
Artikel 4: Vertragserfüllung
Artikel 5: Formen, Modelle und Originale
Artikel 6: Lieferung
Artikel 7: Untersuchung, Reklamationen, Rücksendungen
Artikel 8: Zahlung
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von der TTS Group anzugebende Weise in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung erfolgen, ohne jeglichen Abzug oder Verrechnung. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Wenn der Abnehmer nicht innerhalb der 14-Tage-Frist zahlt, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Mitteilung bedarf. Der Abnehmer schuldet dann die gesetzliche Handelszinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Abnehmer in Verzug ist, bis zur vollständigen Begleichung des Betrags.
Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Abnehmers werden die Forderungen der TTS Group gegen den Abnehmer sofort fällig. Darüber hinaus hat die TTS Group das Recht, ohne weitere Mahnung oder gerichtliche Intervention alle mit dem Abnehmer geschlossenen Verträge als aufgelöst zu erklären, unbeschadet anderer ihr gesetzlich zustehender Rechte.
Die TTS Group hat das Recht, die vom Abnehmer geleisteten Zahlungen zunächst zur Begleichung der Kosten, dann zur Begleichung der fälligen Zinsen und schließlich zur Begleichung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden.
Die TTS Group kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn der Abnehmer eine andere Reihenfolge der Zuordnung angibt.
Die TTS Group kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen, wenn dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
Artikel 9: Inkassokosten
Artikel 10: Eigentumsvorbehalt
Artikel 11: Haftung
Artikel 12: Höhere Gewalt
Artikel 13: Freistellungen
Artikel 14: Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Artikel 15: Vertraulichkeit
Artikel 16: Streitigkeiten
Artikel 17: Anwendbares Recht